Fragen und Antworten zur HafenCity
Wie kann ich eine Wohnung in der HafenCity mieten oder kaufen? Wie grün wird der Stadtteil? Und welche Aufgaben nimmt eigentlich die HafenCity Hamburg GmbH wahr? Antworten auf häufig gestellte Fragen
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Wer entscheidet über Architektur in der HafenCity?
Über Architektur und Architekten neuer Gebäude im Stadtteil wird im Rahmen von Architekturwettbewerben nach den europäischen Grundsätzen und Richtlinien für Wettbewerbe im Bauwesen (GRW) entschieden. Eine Ausnahme zu diesem Verfahren stellen die Elbphilharmonie und wenige weitere Gebäude dar.
Für Projekte privater Investoren wird in der Regel ein beschränkter Wettbewerb durchgeführt. Dabei entscheiden der Bauherr, die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt sowie die HafenCity Hamburg GmbH, welche Büros zur Teilnahme eingeladen werden sollen. Der Wettbewerb steht am Anfang eines Prozesses während des Anhandgabeverfahrens, das zum Grundstücksverkauf führt.
Für Bauvorhaben der öffentlichen Hand bzw. der HafenCity Hamburg GmbH als Bauherrin für Freiräume und Brücken werden Wettbewerbe mit vorgeschaltetem offenen Bewerbungsverfahren durchgeführt, jeder Architekt kann sich bewerben. Aus Gründen der Durchführbarkeit wird in der Regel eine Vorauswahl getroffen und das Teilnehmerfeld somit reduziert. So nahmen z. B. am städtebaulichen Wettbewerb für den Lohsepark 30 Büros teil.
Auch Größe und geplante Nutzung eines Gebäudes sind Einflussfaktoren für das Wettbewerbsverfahren. Grundlage für die Entwürfe sind aber stets detaillierte Ausschreibungssvorgaben (bspw. zu Nutzungskonzepten, Nachhaltigkeitsstandards und Gebäudehöhen).
Die Entscheidung über den Siegerentwurf liegt bei einem Preisgericht aus Fach- und Sachpreisrichtern. Erstere sind Fachleute, die über gleiche Qualifikationen wie die teilnehmenden Architekten, Landschaftsarchitekten oder Städtebauer verfügen. Sie stellen die Mehrheit der Jury-Mitglieder, aus ihrer Mitte wird der Vorsitzende bestimmt. Sachpreisrichter vertreten den Bauherrn, den späteren Nutzer, die Parteien der Hamburgischen Bürgerschaft und den Grundstückseigentümer, in diesem Fall also die HafenCity Hamburg GmbH für das Sondervermögen "Stadt und Hafen".
Im vertraulichen Verfahren und in mehreren Bewertungsrunden wählt das Preisgericht per Mehrheitsbeschluss einen Entwurf aus. Wird dieser favorisiert, wenngleich er nicht vollständig überzeugt, kann seine Überarbeitung verlangt werden. Die Jury entscheidet also auch, wie das Verfahren nach Abschluss des Wettbewerbs weitergeführt wird. Dabei legt sie Wert auf Unabhängigkeit: Weder Fach- noch Sachpreisrichter dürfen in einem Abhängigkeitsverhältnis zum Auslober oder den Teilnehmern des Wettbewerbs stehen. Verpflichtet sind sie allein den Wettbewerbsvorgaben sowie ihrer fachlichen Kompetenz.






