Presseportal der HafenCity
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HafenCity in Daten & Fakten
Projekt HafenCity
HafenCity in Daten und Fakten
Die wichtigsten Daten und Fakten über das größte innerstädtische Entwicklungsprojekt Europas
Die wichtigsten Daten und Fakten über das größte innerstädtische Entwicklungsprojekt Europas
Stand: Februar 2012
Überblick:
- Daten und Fakten
- Entwicklungsmanagement und HafenCity Hamburg GmbH
- Die Entwicklung der HafenCity
- Nutzungsverteilung der Flächen
- Nachhaltige HafenCity
- Quartiere
1. DATEN UND FAKTEN
Die HafenCity ist mit einer Fläche von 157 Hektar eines der markantesten Stadtentwicklungsvorhaben in Wasserlage (sog. Waterfrontentwicklung) weltweit und wird die Hamburger City um 40 Prozent erweitern (Hamburg hat ca. 1,78 Millionen Einwohner, die Metropolregion 4,3 Millionen Einwohner). Zwischen historischer Speicherstadt und Elbe entsteht eine neue City mit einer dichten urbanen Mischung aus Wohnen, Dienstleistung, Kultur, Freizeit, Tourismus und Handel. Die hafentypischen Strukturen werden dabei erhalten. Für das Entwicklungsmanagement ist die HafenCity Hamburg GmbH, eine 100-prozentige Tochter der Freien und Hansestadt Hamburg, verantwortlich. Der Entwicklungszeitraum für das gesamte Gebiet erstreckt sich bis ca. 2025. Die HafenCity gilt bereits heute als Vorzeigeprojekt internationaler Waterfront- und „New Downtown“-Entwicklung.
Allgemeine Daten
- Gesamtfläche: 157 ha
- Landfläche: 126 ha
- Bruttogeschossfläche (BGF): Neubau ca. 2,32 Mio. qm
- Es entstehen 6.000 Wohnungen und mehr als 45.000 Arbeitsplätze
- Erweiterung der Hamburger City um 40 %
- 10,5 km neue Wasserlagen mit Promenaden und Plätzen
- Ca. 26 ha öffentliche Parkanlagen, Plätze und Promenaden
- Derzeit sind 49 Projekte fertig gestellt; 35 Projekte in Bau oder in Planung
- Ca. 1 Mio. qm BGF sind durch Verkauf der Grundstücke oder Anhandgaben (exklusive Optionen mit Planungsverpflichtung) bereits gesichert
- 99 % der bebaubaren Grundstücksflächen befinden sich vor der Veräußerung in öffentlichem Eigentum (Sondervermögen „Stadt und Hafen“, vertreten durch die HafenCity Hamburg GmbH)
- Investitionsvolumen: Private Investitionen ca. 8 Mrd. Euro; öffentliche Investitionen: ca. 2,4 Mrd. Euro, überwiegend finanziert aus Grundstücksverkaufserlösen des Sondervermögens der Grundstücke in der HafenCity (ca. 1,5 Mrd. Euro)
- Allgemeine Planungsgrundlage:
• Masterplan 2000
• Masterplanüberarbeitung östliche HafenCity 2010
2. ENTWICKLUNGSMANAGEMENT UND HAFENCITY HAMBURG GMBH
Große Stadtentwicklungsprojekte bedürfen eines sehr intensiven Zusammenwirkens und der Bündelung von Konzeption und Realisierung. Insbesondere aufgrund des hohen Niveaus der Entwicklung und der engen Verknüpfung öffentlicher Investitionen (ca. 2,4 Mrd. Euro) mit der Bindung privater Investitionen (ca. 8 Mrd. Euro) besteht eine hohe Komplexität der Aufgaben und ein hoher Steuerungsbedarf.
Für das Entwicklungsmanagement der HafenCity wurde 1997 die Gesellschaft für Hafen- und Standortentwicklung GHS (seit 2004 HafenCity Hamburg GmbH) gegründet. Sie verantwortet das „Sondervermögen Stadt und Hafen“, die Grundstücke im Gebiet der HafenCity im Eigentum Hamburgs, aus deren Verkauf der größte Teil der öffentlichen Investitionen, insbesondere in Straßen, Brücken, Plätze, Parks, Kaimauern und Promenaden, getätigt wird. Neben dieser Finanzierungsaufgabe betreibt die HafenCity Hamburg GmbH die Flächenfreimachung und -vorbereitung, die Planung und den Bau der öffentlichen Räume, die Akquisition und vertragliche Bindung von Grundstücksentwicklern und großen Nutzern, die Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation.
Die HafenCity Hamburg GmbH ist eine 100-prozentige Tochter der Freien und Hansestadt Hamburg. Sie entwickelt die HafenCity im Auftrag Hamburgs. Die öffentliche Kontrolle, Kooperation und Arbeitsteilung ist intensiv: Der Aufsichtsrat der HafenCity Hamburg GmbH wird von Senatsmitgliedern gestellt. Grundstücksverkäufe und Anhandgaben (Optionen mit Planungsverpflichtung) werden durch die Kommission für Bodenordnung beschlossen, Bebauungspläne von der Kommission für Stadtentwicklung (jeweils überwiegend aus Bürgerschafts- und Bezirksversammlungsmitgliedern zusammengesetzt) beraten und beschlossen, Bebauungspläne in der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) erarbeitet und Baugenehmigungen von ihr erteilt. In den Wettbewerbsjurys für die städtebaulichen und Freiraumwettbewerbe sowie die hochbaulichen Wettbewerbe sind neben Vertretern privater Bauherren und freiberuflicher Architekten auch die BSU (Oberbaudirektor), die Bezirksverwaltung, die HafenCity Hamburg GmbH und mehrere Politiker (Bezirk Mitte oder Bürgerschaft) vertreten.
Die Bündelung von nicht hoheitlichen Aufgaben in einer eigenen Gesellschaft Hamburgs sichert bei intensiver Arbeitsteilung und Kontrolle die Effizienz und Qualität der Stadtentwicklungsaufgabe und gleichzeitig eine hohe staatliche Steuerungsfähigkeit.
Pressekontakt
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Ihre Kontaktpersonen:
Susanne Bühler
Leiterin der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Tel. (040) 37 47 26 - 14
Franka Kühn
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Tel. (040) 37 47 26 - 21
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Pressemeldungen
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Mit der U4 bis zu den Elbbrücken: Senat bittet Bürgerschaft um Votum zur Verlängerung
Der Senat hat am 27. Dezember 2011 beschlossen, die Bürgerschaft um die grundsätzliche Zustimmung zur Verlängerung der U-Bahn-Linie 4 bis zu den Elbbrücken zu bitten.
Frank Horch, Präses der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation: "Eine frühzeitige leistungsfähige ÖPNV-Erschließung ist Voraussetzung für eine erfolgreiche Entwicklung der östlichen HafenCity und schafft die erforderlichen Impulse für die künftigen Wohnungsbaustandorte und die Entstehung von Arbeitsplätzen."
Jürgen Bruns-Berentelg, Vorsitzender der Geschäftsführung der HafenCity Hamburg GmbH: "Mit einer schnellen Planung und Umsetzung der U4-Verlängerung bis zu den Elbbrücken wird ein wichtiges Signal für die zügige und qualitätsvolle Entwicklung der östlichen HafenCity gesetzt. Die U4 ist nicht nur stadtwirtschaftlich die beste Lösung, sondern sie ist auch zukunftsfähig und ökologisch nachhaltig. Die Weichen sind nun dafür gestellt, in den Quartieren Baakenhafen und Elbbrücken ca. 2.800 Wohnungen und 20.000 Arbeitsplätze zu schaffen."
Ulrich Sieg, Vorstand der Hamburger Hochbahn AG (HOCHBAHN): "Die Weiterführung der U4 über die Haltestelle Hafencity Universität hinaus ist bei den aktuellen Baumaßnahmen bereits berücksichtigt worden. Dies ermöglicht uns jetzt, die Planungen zügig fortzusetzen und das Planfeststellungsverfahren als Grundlage für den Weiterbau einzuleiten."
Der Grundsatzbeschluss ist u.a. erforderlich für eine Finanzierungszusage der Stadt gegenüber der Hamburger Hochbahn AG (HOCHBAHN) für die ersten Planungsstufen einschließlich der erforderlichen Wirt-schaftlichkeitsbetrachtungen und Kostenberechnungen.
Eine endgültige Entscheidung über Bau und Finanzierung der Gesamtmaßnahme ist mit dem Grundsatz-beschluss noch nicht verbunden. Um die Zustimmung zum Bau der Verlängerung wird der Senat die Bür-gerschaft mit gesonderter Vorlage bitten.
Aufgrund der erforderlichen Vorlaufzeiten für Planung, Vergabeverfahren und das Beantragen von Förder-mitteln hatte die HOCHBAHN bereits in Abstimmung mit der zuständigen Fachbehörde planerische Vorüberlegungen angestellt.
Die Finanzierung des Planungsmittelbedarfs in Höhe von 4,2 Mio. Euro als Zuwendung an die HOCHBAHN soll aus Regionalisierungsmitteln des Bundes im Haushaltsjahr 2012 erfolgen.
Belastbare Angaben zu den für die Realisierung der U4-Verlängerung bis zu den Elbbrücken notwendigen finanziellen Mitteln sind im derzeitigen Planungsstadium noch nicht möglich.
Bereits 2007 bis 2010 wurden die Möglichkeiten für eine ÖPNV-Erschließung der östlichen HafenCity und des Kleinen Grasbrooks untersucht. Es zeigte sich, dass eine alleinige Buserschließung den verkehrs- und stadtentwicklungspolitischen Zielen in der östlichen HafenCity nicht gerecht werden kann. Ergebnis der Untersuchungen war die Vorzugslösung, die eine Verlängerung der U4 über 1,3 km im zunächst unterirdischen Streckenverlauf bis zu einer oberirdischen Haltestelle im Bereich der Elbbrücken vorsieht. Die dortige Endhaltestelle bietet zunächst eine Übergangsmöglichkeit zum Buslinienverkehr, später dann optional zu einer ergänzenden S-Bahn-Haltestelle an der vorhandenen Strecke der S3 / S31 im Bereich der Elbbrücken.
Die Untersuchungen haben auch gezeigt, dass Umsteigemöglichkeiten im Bereich der Elbbrücken zwischen U- und S-Bahn nur mit erheblichen Kosten realisiert werden könnten. Ein entsprechend umfangreiches Bauprogramm ist derzeit nicht finanzierbar. Eine S-Bahn-Haltestelle könnte gegebenenfalls auch später noch gebaut werden. Die U4-Verlängerung selbst erfordert dagegen zur Vermeidung von Konflikten zwischen U-Bahn-Bau und anderen Infrastruktur- und Hochbaumaßnahmen einen zeitnahen Planungs- und Umsetzungsbeginn.








